Deshalb zeigt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) nun in einem Erklärfilm, wie Nutzerinnen und Nutzer über ein Beschwerdeverfahren digitale Barrierefreiheit einfordern können. In drei Minuten wird dieses Verfahren ebenso laientauglich wie unterhaltsam erläutert. Ergänzende Tipps gibt DBSV-Digitalexperte Markus Ertl, der selbst schon häufig Barrieren melden musste. Alle blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland sind jetzt aufgefordert, es ihm gleichzutun. "Wir müssen Barrieren sichtbar machen und dokumentieren! Nur so entsteht der nötige Druck auf die öffentlichen Stellen, digitale Barrierefreiheit endlich umzusetzen", erläutert DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke.
Der Film "Digitale Barrieren melden" wurde gefördert durch die Aktion Mensch.
Hintergrund
Die Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit besteht seit vielen Jahren. Was konkret zu tun ist, wird in den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder sowie in der Barrierefreien Informationstechnikverordnung beschrieben. Detaillierte Anforderungen sind festgelegt in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem internationalen Standard zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.
In den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder ist ein Beschwerdeverfahren festgelegt, mit dem sich Nutzerinnen und Nutzer bei einer öffentlichen Stelle über digitale Barrieren beschweren und deren Beseitigung einfordern können. Führt dies nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, nehmen sich Durchsetzungsstellen auf Bundes- und Landesebene der Sache an.
Den Erklärfilm und weitere Informationen finden Sie unter: