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E-Souter liegen auf dem GEhweg herum und sind eine Gefahr für blinde Menschen

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen verklagt mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster

Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Verbandsklageverfahren geht es darum, was die Stadt gegen die Unfallgefahr durch E-Roller tut beziehungsweise nicht tut. Nun hat die Stadtverwaltung Münster Maßnahmen gegen E-Roller angekündigt, die „bundesweiten Vorbildcharakter“ haben sollen. Erfahren Sie mehr in der folgenden Pressemitteilung, die heute verschickt wurde.

Wenn Sie das Verbandsklageprojekt des DBSV unterstützen möchten, können Sie das unter www.betterplace.org/de/projects/111258 oder www.dbsv.org/e-roller tun.

 

E-Roller: Blinden- und Sehbehindertenverbände begrüßen Pläne der Stadt Münster

 

Münster, 20. Oktober 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßen die Ankündigung der Stadtverwaltung Münster, zukünftig energisch gegen rücksichtslos abgestellte E-Roller vorzugehen. „Wir haben aus der Presse erfahren, dass die Stadt weitere Regulierungen treffen möchte, um etwas Wirksames gegen diese gefährlichen Stolperfallen zu tun. Die angekündigten Maßnahmen wären aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine gute Basis für konkrete Verhandlungen“, sagte heute der BSVW-Ehrenvorsitzende Klaus Hahn. In einer Pressemitteilung hatte die Stadt unter anderem angekündigt, Parkverbotszonen massiv auszuweiten, eindeutige Parkflächen vorzugeben und Regelverstöße automatisiert zu ermitteln.

 

Hintergrund

 

Der BSVW hat mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie - wie derzeit in Münster - an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

 

Der Newsletter "dbsv-direkt" ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

 

Redaktion:

Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)

Volker Lenk

 

Anschrift:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestr. 19, 10179 Berlin

Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200

E-Mail: mailto:info@dbsv.org

www.dbsv.org

Pflichtangaben: https://www.dbsv.org/impressum.html

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