Keine Veränderung im Straßenverkehr der letzten Jahre hat unter blinden und sehbehinderten Menschen so viel Ärger ausgelöst, wie die massenhaft vermieteten E-Roller. Sie stehen und liegen überall auf den Gehwegen herum und werden damit zu gefährlichen Stolperfallen. So hat es unter blinden und sehbehinderten Menschen schon zahlreiche Sturzunfälle mit teils schwerwiegenden Verletzungen gegeben.
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Verbandsklageverfahren geht es darum, was die Stadt gegen die Unfallgefahr durch E-Roller tut beziehungsweise nicht tut. Nun hat die Stadtverwaltung Münster Maßnahmen gegen E-Roller angekündigt, die „bundesweiten Vorbildcharakter“ haben sollen. Erfahren Sie mehr in der folgenden Pressemitteilung, die heute verschickt wurde.