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bild zeit Eroller quer über den Fußweg

Neue E-Roller-Verordnung geplant – DBSV übt deutliche Kritik am Entwurf

Keine Veränderung im Straßenverkehr der letzten Jahre hat unter blinden und sehbehinderten Menschen so viel Ärger ausgelöst, wie die massenhaft vermieteten E-Roller. Sie stehen und liegen überall auf den Gehwegen herum und werden damit zu gefährlichen Stolperfallen. So hat es unter blinden und sehbehinderten Menschen schon zahlreiche Sturzunfälle mit teils schwerwiegenden Verletzungen gegeben.

Newsletter [dbsv-direkt]  Nr. 39-24

Keine Veränderung im Straßenverkehr der letzten Jahre hat unter blinden und sehbehinderten Menschen so viel Ärger ausgelöst, wie die massenhaft vermieteten E-Roller. Sie stehen und liegen überall auf den Gehwegen herum und werden damit zu gefährlichen Stolperfallen. So hat es unter blinden und sehbehinderten Menschen schon zahlreiche Sturzunfälle mit teils schwerwiegenden Verletzungen gegeben.

 

Anstatt dieses Problem nun endlich anzugehen und das Straßenverkehrsrecht so zu ändern, dass feste Abstellflächen zur Pflicht werden, plant das Bundesverkehrsministerium jetzt Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung, die die Situation sogar verschärfen würden. Zukünftig sollen bei E-Rollern die gleichen Regeln wie für Fahrradfahrer gelten.

 

„Es ist unbegreiflich, dass sich das Bundesverkehrsministerium völlig seiner Verantwortung für einen sicheren Fußverkehr entzieht“, sagt Christiane Möller, stellvertretende DBSV-Geschäftsführerin, und ergänzt: „Die durch E-Roller verursachte unerträgliche Mobilitätsbeeinträchtigung blinder und sehbehinderter Menschen muss endlich ein Ende haben.“

 

Der DBSV fordert deshalb Änderungen in vier Bereichen:

 

1. Das Abstellchaos auf Gehwegen muss durch straßenverkehrsrechtliche Vorgaben mit verbindlichen Abstellflächen beendet werden.

2. Eine verschuldensunabhängige Halterhaftung bei Schadensereignissen ist einzuführen.

3. Eine Angleichung der Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge an diejenigen von Radfahrenden ist nicht sachgerecht und muss unterbleiben.

4. Es sind abschreckende Bußgeldvorschriften einzuführen.

 

Die ausführliche Stellungnahme des DBSV finden Sie unter:

www.dbsv.org/stellungnahme/aenderung-ekfv.html

 

 

 

Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja, bitte weitersagen: Unsere Newsletter kann man sich auch am Telefon vorlesen lassen! Einfach das DBSV-Infotelefon unter der Nummer 030 / 2555 80808 anrufen, alles Weitere wird erklärt.

 

***

Der Newsletter "dbsv-direkt" ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

 

Redaktion:

Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)

Anna Hinc

Volker Lenk

 

Anschrift: 

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestr. 19, 10179 Berlin

Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200

E-Mail: mailto:info@dbsv.org

www.dbsv.org

Pflichtangaben: https://www.dbsv.org/impressum.html

Bildquelle: Foto von Yiting He auf Unsplash

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