Öffentliche Stellen, wie beispielsweise Behörden, Krankenkassen, Hochschulen oder Gerichte, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Trotzdem stoßen Menschen mit Behinderungen überall im Web auf digitale Barrieren - sei es, dass die Schrift sich nicht kontrastreich genug vom Hintergrund abhebt, sei es, dass bei den Bildern die Beschreibungen ("Alternativtexte") fehlen, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Die Arbeitsgruppe „Barrierefreies Rutesheim“ war zum zweiten Mal vor Ort unterwegs: Diesmal in kleiner Besetzung, mit rund sieben Teilnehmerinnen und Teilnehmern, führte die Strecke diesmal direkt zum Marktplatz. Das Fazit von Projektbegleiter Alexander Lang von der Agentur „Barrierefreies Leben“ fällt positiv aus. Es ist Luft nach oben aber grundsätzlich kommen Menschen mit Beeinträchtigungen im Herzen Rutesheims gut zurecht.
Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zwingt die Stadt Münster, beim Thema E-Roller aktiv zu werden. Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung, die der DBSV heute versandt hat.