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DGB-Bericht 01/2022: Bericht des Beauftragten für die Gewaltopfer in den Heimen

Christian Ebmeyer, der Beauftragte für die Gewaltopfer in den Heimen hat für den Deutschen Gehörlosen-Bund einen Bericht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfasst. Die DGS-Version kann unter diesem Link aufgerufen werden:

(YouTube: https://youtu.be/k3tHLEcyI5A, PDF: Download)

 

Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ hatte 2017 ihre Arbeit aufgenommen, mit dem Ziel, Gewaltopfer in Heimen für ihr erlebtes Leid zu entschädigen. Als der DGB feststellte, dass die Zielgruppe der Gehörlosen nur schwer erreicht wurde, wurde Christian Ebmeyer als Vertreter des DGB ab 2019 eingesetzt. Er sah die Möglichkeit, dass auch hörgeschädigte, Gebärdensprache nutzende Betroffene  die Möglichkeit hätten, eine Entschädigung zu bekommen. Diese besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von 9.000€ bzw. 3.000 - 5.000€ einmalige Rentenersatzleistung.

 

DGB-Film 10/2022 zu DGB-Bericht 01/2022: https://youtu.be/k3tHLEcyI5A

 

Voraussetzung für diese Zahlungen ist eine frühere Unterbringung in einem Heim. Das Leiden durch orale Erziehung an Gehörlosenschulen zählt nicht dazu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Nachfrage, ob auch hörbehinderte Gebärdensprachnutzer*innen insgesamt entschädigt würden, 2019 verneint. 

 

Im Heim kam es oft zu massiven Kommunikationsproblem, die mit Missverständnissen einhergingen und körperliche Gewalt nach sich zogen. Diesen Menschen, die das erleben mussten, wurde also eine Entschädigung zugesagt.

 

Das BMAS hat in dem Zeitraum von 2017 bis Juni 2021 insgesamt 220 Millionen Euro ausgezahlt, wie aus einem aktuellen Bericht per Mail hervorgeht.[1] Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle noch, dass hörende und gehörlose Menschen gemeinsam in die Berechnung eingeflossen sind, also keine Aufschlüsselung nach Hörstatus stattfand. Das entspricht insgesamt 21.374 Betroffenen, die bis 2021 Zahlungen erhalten haben. Insgesamt handelt es sich um ca. 24.000 Betroffene, die eine Entschädigung erhalten haben oder werden.

 

Die Entschädigung von 9.000€ sollten Personen erhalten, die im Heim gelebt haben. Die Behörde informierte uns, dass unter dieser Personengruppe ein großer Anteil Gehörloser war, die antragsberechtigt waren. Die Behörde war bemüht, die Webseite für diese Zielgruppe zugänglich zu machen durch leichte Sprache und gebärdensprachliche Videos. Trotz dieser Bemühungen war die Kommunikation erschwert und die Antragsinhalte für viele Gehörlose nicht zugänglich.

 

Die Behörde konnte – was positiv zu vermerken ist – viele neue Erfahrungen mit Gehörlosen als Zielgruppe sammeln.

 

Zusammenfassend ist festzustellen: Die Zielgruppe der Hörgeschädigten ist besonders vulnerabel (=verletzlich). Die leidvollen Erfahrungen der Schulzeit endeten für die Betroffenen meist nicht mit dem Heim, sondern setzten sich im restlichen Leben fort. Sie sind in einer Welt der Hörenden vielen Hürden ausgesetzt und haben oft psychische Probleme, kämpfen mit Unsicherheiten und Verschlossenheit aufgrund von Kommunikationsängsten. Weiterhin stoßen sie immer wieder an kommunikative Barrieren und haben sehr begrenzte Wahlmöglichkeiten in ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung. 

 

Es gab damals viel zu wenige Gebärdenspracholmetscher*innen und sie müssen mit einem großen zeitlichen Vorlauf engagiert werden. Wenn das dann geschafft wurde, stellt sich sehr oft noch die Kostenfrage.

 

Es wurde schon festgestellt, dass Gehörlose oftmals in handwerklichen Berufen angestellt sind. Es ist oft unsicher, ob Gehörlose überhaupt einen Arbeitsplatz bekommen, und wenn, ist er meist im Handwerksbereich angesiedelt. Andere Aufgaben, wie beispielsweise telefonieren oder schreiben wurden ihnen nicht zugetraut. Das bestätigt unseren Wissensstand, dass in diesem Zeitraum eine große Ahnungslosigkeit über das Thema herrschte.

 

Handwerkliche Berufe, wie Maler*in waren leider schon immer unterbezahlt, aber dazu kommt noch, dass hörende Arbeitskolleg*innen teilweise besser bezahlt wurden als die Gehörlosen. Denn den Hörenden wurden Aufgaben wie das Telefonieren oder der Schriftverkehr zugeteilt und sie waren somit vielfältiger einsetzbar.

 

Seitens der Stiftung Anerkennung und Hilfe ist der Prozess der Anerkennung nun abgeschlossen. Von der Stiftung Anerkennung und Hilfe gibt es eine Tabelle, welche öffentlich zugänglich ist. Da kann nachgeschaut werden, wie viel Geld pro Bundesland bereitgestellt wurde.

 

Das Thema ist für den Deutschen Gehörlosen-Bund noch nicht abgeschlossen. Christian Ebmeyer will sich weiter einsetzen für die Gehörlosen, die damals ein hartes Leben, schlechte Bildungschancen und keinen Zugang zu Dolmetscher*innen hatten. Auch sie sollen eine Entschädigung bekommen.

 

Wir, als Deutscher Gehörlosen-Bund, bemühen uns um eine gerechte Behandlung für alle, sowie für den Erhalt einer ausgleichenden Rente.

 

DGB-Film 10/2022: DGS-Version dieses Berichts https://youtu.be/k3tHLEcyI5A



PDF-Fassung des Berichtshttp://gehoerlosen-bund.de/browser/4287/dgb-bericht_01-22_stiftung-anerkennung.pdf

 

[1] Quelle: Email der Stiftung Anerkennung und Hilfe vom 28.01.2022: http://gehoerlosen-bund.de/browser/4286/dgb-bericht_01-22_mail_sah.pdf , außerdem Aufzeichnung des Livestreams vom 14.10.2021 (00:00 – 05:00 Minuten und 44:35 bis 49:50 Minuten): https://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Aufarbeitung/Veranstaltungen/Anerkennung-durch-wissenschaftliche-Aufarbeitung-2021/anerkennung-durch-wissenschaftliche-aufarbeitung-2021.html , sowie in Textform: https://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Aufarbeitung/aufarbeitung.html  

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