Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Der Pflegegrad

NicoleWeeber

Bild zeigt Holzwürfel mit untrschiedlichen Nummern und Farben

Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Der Pflegegrad

Hier sind wir mit dem zweiten Teil der Serie die Euch ein wenig mehr Einblick in das Thema Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen, Eingradung in die Pflegestufen durch den medizinischen Dienst und wie Ihr diese Hilfsangebote optimal nutzen könnt, zeigen wird.
Thema von heute: Der Pflegegrad - Wie beantrage ich diesen denn? - und vor allen Dingen - wo beantrage ich ihn? - Was genau bedeuten die Kriterien?

Im heutigen Teil werde ich die Zeiträume sowie die Anlaufstellen verständlich erläutern.

Im Falle einer gesundheitlichen Veränderung bei einem selbst oder aber bei einem Angehörigen hat erst einmal jeder einen Anspruch auf eine Pflegeberatung an einem Pflegestützpunk in den zugewiesenen Landkreisen. Im Internet sind diese zu finden, falls Du keinen Zugang zum Internet hast sind die zuständigen Bürgerbüros in der Lage Dir die Adressen inkl. Telefon Nr. zu benennen. 

Sollte Du Dich oder Dein Angehöriger noch im Krankenhaus befinden werden Dir die Zuständigen Sozialarbeiter bei allen Fragen hilfreich zur Seite stehen. Bitte meldest Du Dich Zeitnah und bittest um Unterstützung. Im Krankenhaus ist es ein leichter einen Pflegegrad schnell zu beantragen oder um Hilfsmittel zu bekommen. 

Wie beantrage ich einen Pflegegrad und wo? 

Du meldest Dich telefonisch bei Deiner Krankenkasse (KK), hier macht es keinen Unterschied ob man gesetzlich oder privat versichert ist, und Du beantragst einen Pflegegrad. Die KK wird diesen Antrag an die Pflegekasse weiterleiten, die Dir einen Antrag zusenden. 

ACHTUNG: ab hier wird ein Pflegerad ab dem Tag der Antragsstellung rückwirkend bearbeitet und zugewiesen.

Nach Eingang der Unterlagen hat der MDK 28 Werktage Zeit Dir einen Termin zur Begutachtung zuzuweisen. Ansonsten könnte man für jeden Tag eine Geldliche Forderung stellen. 

Achtung: sollte sich ein Patient nicht in der eigenen Häuslichkeit befinden sondern z.B. In einem stationären Aufenthalt wird dieser Termin hinfällig und der MDK hat, weil es kein eigenverschulden der PKK (Pflegekasse) ist, 3 Monate Zeit für eine neue Terminvergabe. Dennoch gilt, dass der Anspruch ab Antragsstellung rückwirkend bearbeitet wird. 

Die Krankenkasse und die Pflegekasse sind unter einem Dach jedoch 2 verschiedene Institutionen. 

Bedeutet: Bist Du bei AOK krankenversichert, gleich AOK-Pflegeversicherung. 

Für die Begutachtung kommen speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärzte des Medizinischen Dienstes zu Dir nach Hause. Beim Hausbesuch stellt der Gutachter oder die Gutachterin fest, wie selbstständig Du Deinen Alltag gestalten kannst und wobei Du Hilfe benötigst. 

Schildere im Gespräch mit dem Gutachter oder der Gutachterin, mit welchen Einschränkungen und pflegerischen Herausforderungen Du zurechtkommen musst und was genau Dir im Alltag Schwierigkeiten bereitet. Es kann sehr hilfreich sein, wenn dabei auch eine Person anwesend ist, die mit Deiner Situation vertraut ist und Dich pflegerisch unterstützt.

Bei der Begutachtung wird auch festgestellt, welche Hilfsmittel, rehabilitativen oder vorbeugenden Maßnahmen Dir helfen könnten, um Dich bei der möglichst selbstständigen Gestaltung Deines Alltags zu unterstützen. Der Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern. 

 

Gutachter: innen sind erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärztinnen oder Ärzte. Sie befragen Dich mittels eines festgelegten Fragenkatalogs über Deine Einschränkungen, Probleme und Unterstützungsbedarf in Deinem Alltag. 

In der Begutachtung werden die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, geprüft und erfasst: 

  • Mobilität 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Selbstversorgung 
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 

Darüber hinaus werden die Bereiche "außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" aufgenommen. Diese fließen jedoch nicht in die Bewertung ein.

Hinweis/Disclaimer:

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass YouLife.Rocks diesen Artikel lediglich zu deiner Information veröffentlicht hat. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit. Wir empfehlen für den Einzelfall, sich bei Bedarf rechtlich bei einer anerkannten fachkundigen Stelle bzw. Anwält*in beraten zu lassen.

Teil 3 der Serie: "Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten? " in der nächsten Woche

Text und Idee: Nicole Weeber

Bilder: Titel Susan Holt-Simpson auf Unsplash

Erschienen auf YouLife.Rocks

 

 

 

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