Der Bescheid
Der Bescheid der Pflegekasse stützt sich in der Regel auf das Gutachten vom Medizinischen Dienst bzw. von Medicproof. Darin wird die Selbstständigkeit der betreffenden Person festgehalten bzw. die Situationen, in denen Du Hilfe benötigt.
Das Gutachten zum Pflegebedarf umfasst Kriterien aus sechs Bereichen, darunter Mobilität, Verhaltensweise und Selbstversorgung. In jedem Bereich werden Punkte für den Bedarf an Unterstützung im Alltag vergeben. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad errechnet.
Pflegegrade nach Punkten im Gutachten zum Pflegebedarf:
• Pflegegrad 1: ab 12,5 Punkten
• Pflegegrad 2: ab 27 Punkten
• Pflegegrad 3: ab 47,5 Punkten
• Pflegegrad 4: ab 70 Punkten
• Pflegegrad 5: ab 90 Punkten
Tipp!!
• Einmal durchrechnen schadet nicht
• Bevor Du das Gutachten inhaltlich prüfen, schadet es nicht, einmal nachzurechnen, ob alle Punkte richtig zusammengezählt wurden. Es ist schon vorgekommen, dass auf Grund eines einfachen Rechenfehlers ein falscher Pflegegrad bescheinigt wurde.
• Für die Begründung des Widerspruchs solltet Dein Gutachten genau prüfen. Wo weicht das Gutachten tatsächlich von der Pflegesituation ab? Was wird im Gutachten nicht angemessen berücksichtigt?
Pflegegeld für häusliche Pflege
Grad der Pflegebedürftigkeit | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro eingesetzt werden |
Pflegegrad 2 | 316 | 724 |
Pflegegrad 3 | 545 | 1363 |
Pflegegrad 4 | 728 | 1693 |
Pflegegrad 5 | 901 | 2095 |
Verhinderungspflege
Macht die private Pflegeperson Urlaub, ist sie durch Krankheit oder sonstige Gründe vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Eine regelmäßige, geplante Pflegeleistung muss jedoch als "Pflegesachleistung" abgerechnet werden.
Grad der Pflegebedürftigkeit | Leistungen pro Kalenderjahr bis zu (Angaben in Euro) |
---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ eingesetzt werden |
Pflegegrad 2, 3, 4, 5 | 1.612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen |
Ab dem 1. Januar 2017 ist eine Ersatzpflege bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr möglich, wenn der Versicherte min. 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Außerdem kann bis zu 50 des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflege kann dadurch auf max. 150 des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.
Teilstationäre Leistungen der Tages-/Nachtpflege
Als teilstationäre Versorgung wird die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert, sein. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind.
Grad der Pflegebedürftigkeit | Leistungen pro Monat bis zu (Angaben in Euro) |
---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ eingesetzt werden |
Pflegegrad 2 | 689 |
Pflegegrad 3 | 1298 |
Pflegegrad 4 | 1612 |
Pflegegrad 5 | 1995 |
Seit dem 1. Januar 2017 können die Leistungen der Tages- und Nachtpflege neben der ambulanten Pflegesachleistung /dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Hinweis/Disclaimer:
An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass YouLife.Rocks diesen Artikel lediglich zu deiner Information veröffentlicht hat. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit. Wir empfehlen für den Einzelfall, sich bei Bedarf rechtlich bei einer anerkannten fachkundigen Stelle bzw. Anwält*in beraten zu lassen.
Teil 5 der Serie: "Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Der Widerspruch " in der nächsten Woche
Text und Idee: Nicole Weeber
Bilder: Foto von Scott Graham auf Unsplash
Erschienen auf YouLife.Rocks