Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

NicoleWeeber

Bild zeigt einen Schreibtisch mit Papier. 2 Damen nur der Oberkörper ist zu sehen bearbeiten dieses Papier

Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten?

Im heutigen 3. Teil unsere Serie "Pflegebedürftigkeit!!! Was tun??" Möchten wir Euch zeigen, die Ihr Euch auf die Begutachtung vorbereiten könnt. Man kennt es ja noch von der Schule, das Ergebnis ist meist besser wenn man sich auf den Test oder die Arbeit vorbereitet hat. In der Regel laufen die Begutachtungen nach einem Schema ab - also gut zu wissen was da kommt!

Wie kann ich mich auf die Begutachtung vorbereiten? 

Informiere Dich bereits vor der Begutachtung, welche Kriterien entscheidend sind, um den Pflegegrad zu ermitteln und welche nicht. 

Eine gute Hilfe bietet dabei auch der Ratgeber "Das Pflegegutachten". Hier findest Du eine ausführliche Pflege-Checkliste. Mit der Checkliste kannst Du im Vorfeld alle Bereiche durchgehen, die auch der Gutachter beim Hausbesuch abklopft.

Lege zu Deinem Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit: 

  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten 
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung 
  • Medikamentenplan
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden) 
  • Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...) 
  • Pflegedokumentation (wenn Du schon einen ambulanten Pflegedienst hast) 
  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten 

 

Bitte einen Angehörigen oder Deine Pflegeperson, bei der Begutachtung dabei zu sein. So kann Dich unterstützen und vielleicht auch wichtige Aussagen beisteuern. 

Teilweise wird die Begutachtungssituation von Pflegebedürftigen als ungewohnt empfunden. Du musst darlegen, dass Du bestimmte Alltagstätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigen kannst. Die Fragen der Gutachterin oder des Gutachters können als peinlich oder unangenehm empfunden werden, da es auch um Themen geht, über die man sonst selten mit Fremden spricht. Hier kann ein anwesender Angehöriger oder eine Pflegeperson Halt und Unterstützung bieten.

Manchmal wird die Pflegesituation seitens des Pflegebedürftigen sehr geschönt dargestellt. Sei es aus Scham oder auch auf Grund einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Das kann Beispielsweise der Fall sein, wenn eine demenzkranke Person von sich das falsche Bild hat, sie könne sich noch sehr gut alleine versorgen. Dann kann der Angehörige oder die Pflegeperson den Verlust der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit realistisch beschreiben und seinen Eindruck wiedergeben. Hier kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin oder dem Gutachter hilfreich sein. 

Das Gegenteil, nämlich zu "schauspielern", um die Situation schlechter darzustellen als sie tatsächlich ist, ist nicht zu empfehlen. Gutachterinnen sind erfahren in der Prüfungssituation und stellen dies schnell fest. Bleibe glaubwürdig. Wenn du als Begleitung für jemand  Anderen beim Gespräch dabei bist, zeige den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen auf.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  1. Lege den Termin so, dass er in Deinen Zeitplan passt 
  2. Trage alle wichtigen Unterlagen sorgfältig zusammen 
  3. Mache Dich mit den Begutachtungskriterien vertraut 
  4. Wenn du Jemanden beim Pflegegutachten unterstützt, bereite die pflegebedürftige Person auf den Termin vor 
  5. Beginnt erst, wenn alle da sind 
  6. Achten darauf, dass alle Kriterien abgefragt werden 
  7. Versuche nicht, den Pflegebedürftigen zu schützen 
  8. Achtung (!) bei der Frage nach einer Verschlechterung des Zustands 
  9. Spreche auch alleine mit dem Gutachter 
  10. Überprüfe, ob alle pflegebedürftigen Bereiche besprochen wurden

 

Hinweis/Disclaimer:

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass YouLife.Rocks diesen Artikel lediglich zu deiner Information veröffentlicht hat. Er stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit. Wir empfehlen für den Einzelfall, sich bei Bedarf rechtlich bei einer anerkannten fachkundigen Stelle bzw. Anwält*in beraten zu lassen.

Teil 4 der Serie: "Pflegebedürftigkeit!!! Was tun?? : Der Pflegebescheid" in der nächsten Woche

Text und Idee: Nicole Weeber

Bilder: Titel Gabrielle Henderson auf Unsplash

Erschienen auf YouLife.Rocks

 

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