Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird derzeit eines der größten behindertenpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre auf den Weg gebracht - das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Für alle Familien mit Unterstützungsbedarf sollen künftig die Jugendämter zuständig sein, unabhängig davon, ob ein Kind behindert ist oder nicht. Hilfen zur Erziehung, die sich an die Eltern richten, und behinderungsspezifische Leistungen der Eingliederungshilfe für die Kinder werden enger verzahnt und die Eingliederungshilfe selbst wird neu geregelt.